Rechte der Eltern
Die Rechte der Eltern beschreiben, was diese tun dürfen. Sie betreffen vor allem die Information über die schulische Arbeit sowie die Mitwirkung an Entscheidungen.
Pflichten der Eltern
Pflichten beschreiben, was Eltern tun müssen. Sie betreffen vor allem die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht.
Schulpflicht
Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind täglich die Schule besucht und pünktlich zum Unterricht erscheint.
Das bedeutet:
- Sie kümmern sich darum, dass das Kind rechtzeitig aufsteht, frühstückt und sich auf den Weg in die Schule macht.
- Sie achten darauf, dass ihr Kind seine Schulbücher, Hefte und Schreibutensilien dabei hat (gilt vor allem bei jüngeren Kindern)
- Sie lassen sich von ihrem Kind berichten, was es in der Schule gelernt hat.
- Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine Hausaufgaben erledigt. Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium: Die Eltern als Partner der Schule
________________________________________________________________________________________________________
Das Halbjahreszeugnis als Ausgangspunkt für die Beratung
Ein besonders guter Anlass für den Austausch zwischen Schule und Eltern ist das Halbjahreszeugnis Ende Januar. Es zeigt den Leistungsstand des Kindes nach der Hälfte des Schuljahres.
An dem Zeugnis ist zu erkennen, in welchen Fächern das Kind seine Stärken und wo es besonders große Schwierigkeiten hat, die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
Folgende Noten werden in den Klassen 3 bis 10 an den meisten Schulen vergeben:
1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = ausreichend 5 = mangelhaft 6 = ungenügend
Wenn ein Kind in zwei Fächern die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhält, besteht die Gefahr, dass es am Ende des Schuljahres nicht in die nächsthöhere Klasse versetzt wird, sondern das Schuljahr wiederholen muss.
Die Lehrerinnen und Lehrer beraten die Eltern bei der Frage, wie das Kind seine Leistungen verbessern kann, zum Beispiel mit Hilfe von zusätzlichem Übungsmaterial, Hausaufgabenhilfe oder Förderunterricht.
Einzelgespräche mit Lehrkräften
Die Eltern haben das Recht, über die schulische Arbeit ihres Kindes und insbesondere über seine Leistungen informiert zu werden. Sie müssen nicht darauf warten, dass die Schule sie von sich aus informiert. Sie können stattdessen auch selbst den Kontakt mit der Schule und den Lehrerinnen und Lehrern suchen und einen Einzeltermin vereinbaren.
Die beste Gelegenheit zum Gespräch mit allen Lehrkräften des eigenen Kindes bietet der Elternsprechtag der Schule.
Er findet mindestens einmal im Jahr statt, oft kurz nach den Halbjahreszeugnissen. Darüber hinaus findet mindestens einmal im Schuljahr ein Klassenelternabend statt, bei denen die Eltern über die Arbeit in der Klasse informiert werden und Gelegenheit erhalten, Fragen zu stellen und eigene Vorstellungen vorzutragen.
Kenntnisnahme von schulischen Mitteilungen
Die Schule versorgt die Eltern mit schriftlichen Informationen über die schulische Arbeit. Solche Informationen können zum Beispiel sein:
- Hausordnung der Schule und landesweit geltende Regelungen (z. B. Waffenerlass)
- Stundenplan, Änderungen am Stundenplan
- Gezielte Information an die Eltern eines bestimmten Kindes, z. B. Bitte um Besuch in der Sprechstunde der Lehrerin / des Lehrers
Die Eltern lesen diese Informationen gründlich und aufmerksam und beachten sie. Wenn dies verlangt wird, bestätigen sie mit ihrer Unterschrift, dass sie die Information erhalten haben.
Krankmeldung
Wenn das Kind krank ist, muss die Schule informiert werden, vorab mündlich und später schriftlich.
Religiöse FeiertageWenn das Kind während der Unterrichtszeit an einer religiösen Feier teilnehmen will, müssen die Erziehungsberechtigten vorher einen Antrag stellen. Wenn die Schule dem Antrag zustimmt, holt das Kind den durch die Abwesenheit versäumten Unterrichtsstoff nach.
Urlaubsreisen
Urlaubsreisen sind nur in den Schulferien möglich. In der Regel wird die Schule einem Antrag auf vorzeitige Befreiung vom Unterricht zur Abreise in den Urlaub nicht zustimmen – und einer Verlängerung der Ferien auch nicht.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium: Die Eltern als Partner der Schule