In der Schule wirken die Erziehungsberechtigten in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen mit.
Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen.
Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 96 NSchG).
Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die die Erziehungsberechtigten durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreter/ innen eingebunden.
Die Elternvertretungen sind in ihrer Arbeit unabhängig. Schulleitungen und Schulbehörden haben die Elternvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen. Sie haben jedoch keine Aufsichtsbefugnisse und kein Weisungsrecht. Eingriffe in die Arbeit der Elternvertretungen sind daher unzulässig. Insbesondere sind Schulleitungen nicht berechtigt, offenkundig an den Schulelternrat gerichtete Briefe zu öffnen, Post nicht rechtzeitig auszuhändigen oder herausgehende Schreiben zu kontrollieren.
Quelle: Niedersächsische Landesschulbehörde – Mitwirkung der Elternvertretungen in der Schule
Schulgremien
Klassenelternschaft
Die Klassenelternschaft vertritt die Interessen der jeweiligen Klasse und ist Ansprechpartner für Eltern und Klassen- Schulleitung. Sie tauscht Anregungen und Ideen aus und spricht über evtl. auftretende Probleme.
Schulelternrat
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Vertreter bilden den Schulelternrat.
Der Schulelternrat wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt und ist Ansprechpartner für die Eltern und die Schulleitung, tauscht Anregungen und Ideen aus und spricht über evtl. auftretende Probleme. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte Vertreter für die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand und die Fachkonferenzen.
Schulvorstand
An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.
Der Schulvorstand hat die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Er entscheidet in Absprache mit der Schulleitung u.a. über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Durchführung von Projektwochen, Werbung sowie Sponsering in der Schule usw.
Die Gesamtkonferenz
Die
Gesamtkonferenz bestehend aus vier Eltern, Schülersprecher und Vertreter, Schulleiter, alle Lehrer und Vertreter der pädagogischen Mitarbeiter wählt drei Lehrer für den Schulvorstand.
Fachkonferenzen in den Fächern:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht, Religion, Kunst / Musik und Sport
Weitere Gremien: Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundeselternrat
Kontakte: über die Schulleitung
weitere Infos unter: www.mk.niedersachsen.de