Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema "Masern"
Masern
Im Jahre 2017 kam es in Europa zu einem Wiederaufleben von Masern.
Als Masern bezeichnet man eine akute hochansteckende Krankheit. Masern gehörten früher zu den typischen Kinderkrankheiten, befallen aber zunehmend auch Jugendliche und Erwachsene. In der Regel ist bei beiden Personengruppen der Verlauf schwerer als bei kleinen Kindern.
Als Masern bezeichnet man eine akute hochansteckende Krankheit. Masern gehörten früher zu den typischen Kinderkrankheiten, befallen aber zunehmend auch Jugendliche und Erwachsene. In der Regel ist bei beiden Personengruppen der Verlauf schwerer als bei kleinen Kindern.
Masern können bei einigen der Betroffenen zu Komplikationen führen. Die häufigsten Komplikationen sind Lungen- und Mittelohrentzündungen.
Maserschutzgesetz
Am 1. März 2020 ist das neue Masernschutzgesetz mit der Nachweispflicht (§ 20 Infektionsgesetz) in Kraft getreten. Ein Nachweis über den bestehenden Impfschutz jedes Kindes an unserer Schule muss bis zum 31. Juli 2021 erbracht worden sein.
Gültige Nachweise sind:
Am 1. März 2020 ist das neue Masernschutzgesetz mit der Nachweispflicht (§ 20 Infektionsgesetz) in Kraft getreten. Ein Nachweis über den bestehenden Impfschutz jedes Kindes an unserer Schule muss bis zum 31. Juli 2021 erbracht worden sein.
Gültige Nachweise sind:
- Kopie des Impfpasses mit belegter Masernimpfung
- Bescheinigung des Kinderarztes
- Einlegekarte aus den Untersuchungsheften
- Bescheinigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt)