Regelmäßige Kontrollen durch unsere engagierten Eltern haben dazu geführt, dass wir an unserer Schule kaum noch Probleme mit Läusen haben.
Regelmäßige Kontrollen durch unsere engagierten Eltern haben dazu geführt, dass wir an unserer Schule kaum noch Probleme mit Läusen haben.
Handlungsfaden zum Kopflausbefall
Kopfläuse kann man rasch wieder loswerden, wenn Schule, Eltern und Gesundheitsamt gut zusammenarbeiten. Der zeitnahe Austausch handlungsrelevanter Informationen ist dafür besonders wichtig:
Bitte beachten Sie den § 34 des Infektionsgesetztes, nach dem Eltern gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Kopflausbefall ihres Kindes sofort der Schule zu melden.
Gleichzeitig besteht gemäß § 34 für das Kind ein Verbot, die Schule zu besuchen, bis eine Behandlung des Kindes mit einem anerkannten Mittel (Allethrin, Permethrin, Pyrethrum, Dimeticon und Mosquito) aus der Apotheke streng nach Packungsbeilage durchgeführt wurde.
Sofort nach der Erstbehandlung mit einem solchen Mittel und nach Rückgabe der Bescheinigung über eine Erstbehandlung darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen.
Bitte untersuchen sie die Köpfe aller Familienmitglieder auf Kopfläuse und führen Sie, falls erforderlich auch dort eine Behandlung durch.
Entsprechend der Gebrauchsanweisung muss am 9. und 10. Tag nach der Erstbehandlung eine Zweitbehandlung durchgeführt werden. Die Bescheinigung über die Zweitbehandlung wird in der Schule abgegeben.
Wird bei einem Kind in der Schule ein Kopflausbefall festgestellt, muss das Kind von den Eltern so zeitnah wie möglich abgeholt werden. Bis dahin wird es von den anderen Kindern so weit getrennt, dass ein Kopf-Kopf Kontakt sicher unterbleibt.
Ein Befall mit Kopfläusen stellt keine Peinlichkeit dar. Eine nicht erfolgte Meldung oder gar Missachtung des Besuchsverbortes für die Schule sorgt jedoch dafür, dass sich die unerwünschten Gäste weiter verbreiten.
Sollten innerhalb von 4 Wochen bei einem Kind öfter Kopfläuse festgestellt werden, verlangen wir als Schule ein ärztliches Attest, dass Ihr Kind frei von Läusen ist. Die eigene Bescheinigung reicht nicht aus.
Kontakt: über die Schulleitung